Urlaub für Alleinerziehende


10. Juni 2008

Zuschüsse für Familienerholung auch für Alleinerziehende

Kategorie: Alleinerziehend, Singlereisen – Carmen – 09:27

In einigen Bundesländern gibt es immer Noch Zuschüsse für Familienerholung, von der auch Alleinerziehende profitieren können. Die Hansestadt Hamburg beispielsweise bezuschusst Familien und Alleinerziehenden mit einem geringen Einkommen gemeinsame Familienurlaube. Voraussetzung: Das monatliche Nettoeinkommen der Familie liegt unter dem doppelten Sozialhilfesatz und die Reisekosten überschreiten nicht den festgesetzten Höchstsatz. Der Zuschuss beträgt bis zu 12 Euro pro Kind und Tag. Eine Familienerholung ist ein individuell geplanter Urlaub. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein: Sie sind Alleinerziehende mit einem Kind oder ein Elternpaar mit zwei Kindern und Sie verbringen mit Ihren unter 18 Jahre alten Kindern einen Urlaub von 10 bis 23 Tagen außerhalb Hamburgs. Im Urlaub dürfen Sie nicht bei Freunden und Verwandten wohnen. Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Familienerholung finden sie bei Alleinerziehend.net e.V. Der Verein bietet übrigens selbst Urlaubsangebote für Alleinerziehende an, die von einigen Bundesländern als förderungswürdig im Rahmen der Familienerholung gelten.

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